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Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Unter einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) versteht man einen Zusammenschluss von mehreren Parteien um den selber produzierten Strom direkt im Gebäude gemeinsam zu nutzen (Art. 16-18 EnG)

  • Eigenproduktionsanlage z.B. Photovoltaikanlage mit mind. 10% Produktionsleistung des Netzanschlusses
  • Gründung einer ZEV-Gemeinschaft und bestimmen eines Vertreters als Ansprechperson ZEV gegenüber dem Verteilnetzbetreiber
  • Festlegung des Energieproduktes und der Abrechnungslösung für Abschluss eines ZEV-Vertrages mit dem Verteilnetzbetreiber (mindestens 3 Monate vor Beginn)
  • Festlegung der periodischen Kontrollen der Elektroinstallationen nach Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)
  • Umsetzung des Projektes
Unsere Dienstleistungsvarianten im Überblick

Für jede ZEV die richtige Lösung

Die Abrechnung und Datenaufbereitung erfolgt bei PV-Anlagen <30kVA jährlich, >30 kVA Quartalsweise und bei einem Bezug >100MWh der Messeinrichtung VNB monatlich. Weitere Abrechnungsperiodizitäten nach Absprache möglich.
* Einbindung weiterer Medien (Gas, Wasser, Wärme) möglich.

Technische Details
Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen

EW Sirnach AG

Mattenrainstrasse 9
8370 Sirnach
071 969 44 88
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www.ewsirnach.ch

Seit anfangs 2025 ist es möglich, einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) zu bilden. Ein virtueller ZEV unterscheidet sich wie folgt vom herkömmlichen ZEV: 

  • In einem virtuellen ZEV schliessen sich Liegenschaften zusammen, die über einen gemeinsamen Anschlusspunkt (Verteilkabine) zum Versorgungsnetz verfügen. 
  • Es findet eine virtuelle Austauschmessung statt und für die Stromverteilung innerhalb des virtuellen ZEV können die bestehenden Leitungen verwendet werden. 
  • Es braucht also keine neuen Verbindungsleitungen oder andere baulichen Massnahmen, um einen virtuellen ZEV zu bilden.